Wir bieten Lösungen

Lassen Sie sich von unseren Produktexperten für Arbeit & Sicherheit bei Kerbl Deutschland kostenlos beraten:


Magdalena Sauer

+49 8086 933-340

magdalena.sauer@kerbl.com

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Pflanzenschutz

Allgemein
Pflanzenschutzmittel dürfen nur von „Sachkundigen“ angewendet oder verkauft werden. Die erforderliche Arbeitskleidung ist bei jedem Pflanzenschutzmittel individuell und steht daher auf dem Etikett oder in der Gebrauchsanleitung. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann bei Landwirten zu Bußgeldverfahren und einer Kürzung von EU-Direktzahlungen führen.

Bei Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um sehr giftige, hoch konzentrierte Chemikaliengemische, die schwere gesundheitliche Schäden verursachen können. Für viele Tätigkeiten (z. B. Ansetzen von Spritzflüssigkeit, Befüllen der Spritze sowie Reinigung und Entsorgung leerer Pflanzenschutzbehälter) ist daher eine spezielle Schutzausrüstung nötig.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert über zugelassene Pflanzenschutzmittel und Empfehlungen bei der Anwendung. Die PSA setzt sich demnach aus Körperschutz, Ärmelschürze, Schutzhandschuhe, Kopfschutz, Gesichts-/Augenschutz, Atemschutz und Fußschutz zusammen.

Mindestanforderungen an PSA in den verschiedenen Behandlungsphasen

Körperschutz
Dieser besteht aus einer langärmeligen Jacke und einer langen Hose bzw. einem langärmeligen Overall.
Es werden zwei Typen von geeigneter Arbeitskleidung unterschieden
  • Zertifizierte Arbeitskleidung nach EN ISO 27065 mit drei Schutzstufen
Pikto für Schutzkleidung Norm EN 32781 Leistungsstufe C1
Schwacher Schutz vor anwendungsfertigen Pflanzenschutzmitteln
Pikto für Schutzkleidung Norm EN 32781 Leistungsstufe C2
Mittlerer Schutz vor anwendungsfertigen Pflanzenschutzmitteln
Pikto für Schutzkleidung Norm EN 32781 Leistungsstufe C3
Starker Schutz vor konzentrierten und anwendungsfertigen Pflanzenschutzmitteln
 
  • Nicht zertifizierte Arbeitskleidung (Mischgewebe aus Baumwolle und Polyester mit einem Mindestanteil von 65 % Polyester und einer Stoffdicke von mindestens 245 g/m²)

Schutzhandschuhe
Die größte Gefahr beim Umgang mit Pestiziden besteht für die Hände. Je nach Konzentration der Chemikalie und der Tätigkeit müssen die Schutzhandschuhe verschiedene Schutzniveaus und mechanische Eigenschaften aufweisen.
Schutzstufen nach ISO 18889
Pikto für Schutzkleidung Norm EN 32781 Leistungsstufe GR
  • Teilbeschichtete Schutzhandschuhe für Nachfolgetätigkeiten in behandelten Kulturen mit (an)getrockneten Rückständen
Pikto für Schutzkleidung Norm EN 32781 Leistungsstufe G1
  • Nicht gegen mechanische Risiken getestete Schutzhandschuhe mit geringerer Dichtigkeit gegen Prüfchemikalien
  • Nicht für den Umgang mit konzentrierten Pflanzenschutzmitteln geeignet
  • Mindestlänge 240 mm
Pikto für Schutzkleidung Norm EN 32781 Leistungsstufe G2
  • Gegen mechanische Risiken getestete Schutzhandschuhe mit hoher Dichtigkeit gegen Prüfchemikalien für den Umgang mit konzentrierten Pflanzenschutzmitteln
  • Mindestlänge 290 mm

Gesichts-/Augenschutz
Es ist eine dicht abschließende Schutzbrille (Korbbrille gemäß EN 166) oder ein Gesichtsschutzschild/Visier gemeint, der das ganze Gesicht vor Spritzern schützt und an der Stirn dicht abschließt. Müssen Atemschutzgeräte und Gesichtsschutzschilde/Visiere getragen werden, erfolgt eine Kombination aus Schutzbrille und Atemschutzmaske. Alternativ können Atemschutzhelme/-hauben oder Vollmasken die erforderliche Schutzwirkung ebenfalls gewährleisten.

Atemschutz
Hier wird mindestens eine Ausführung als zertifizierte (partikel-)filtrierende Halbmaske oder eine Halbmaske mit trennbaren Filtern gefordert. Wahlweise eignen sich auch Vollmasken bzw. Atemschutzhauben/-helme mit passender Filterausstattung. Für die Schutzwirkung des Atemschutzgerätes ist der Dichtsitz des Atemanschlusses entscheidend.

Grundregeln zu Ihrem Schutz und zur korrekten Anwendung von PSM
  • Strikte Trennung von Sozialbereich und Betriebsstätten: Lagern Sie Pflanzenschutzmittel oder möglicherweise kontaminierte Ausrüstung niemals in Aufenthaltsräumen!
  •  Hygiene: Häufiges Händewaschen; nach Beendigung der Arbeit Kleidung waschen und duschen. Während der Anwendung nicht rauchen, trinken, essen oder telefonieren.
  • Das Pflanzenschutzmittel mit den höchsten Anforderungen bestimmt die Grundausstattung des Betriebs.
  • Zur Vermeidung von Kontamination die Schutzkleidung vor Betreten der Traktorkabine wechseln bzw. bei Nutzung einer Ärmelschürze diese nach dem Mischen/Befüllen ablegen.
  • Kontaminierte Ausrüstung außerhalb der Kabine lagern!
  • In geeigneten Traktorkabinen (mind. Kategorie 2* gemäß Fachmeldung des BVL vom 8. Januar 2020) kann das Tragen von Schutzausrüstung teilweise entfallen.
  • Behandelte Flächen bzw. Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Auflagen und Anwendungsbestimmungen für Nachfolgetätigkeiten (die Vorschriften für das Tragen von Arbeitskleidung ggf. kombiniert mit Schutzhandschuhen betreffen), sind zum Schutz von Anwendern zu befolgen.