LED-Förderprogramme

Jetzt Zuschuss für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung beantragen!


Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Grafik für LED Förderung
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fördert die Umrüstung auf LED-Beleuchtung mit dem „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“, das am 28. Juni 2023 neu aufgelegt wurde. Die Maßnahmen werden im Teil A der Richtlinie im Rahmen von „CO₂-Einsparinvestitionen nach Energieberatung“ gefördert.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Neben der Umrüstung auf LED-Beleuchtung werden auch weitere Energieeffizienzmaßnahmen gefördert.
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben und ist zusätzlich auf einen Betrag von 900 Euro für mittlere Unternehmen und 1200 Euro für kleine und Kleinstunternehmen pro jährlich eingesparte Tonne CO₂ begrenzt (Fördereffizienz).
  • Das Mindest-Netto-Investitionsvolumen beträgt 12.000 Euro.
  • Die Beleuchtungssysteme müssen zu Anlagen gehören, die ausschließlich der Produktion landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse dienen und der Innenwirtschaft zugerechnet werden können.
  • Antragsberechtigt sind KMU (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen), die eine Niederlassung in Deutschland haben.
  • Gefördert wird ausschließlich der komplette Leuchtentausch (keine Ersatzlampen oder Einzelkomponenten von Leuchten).
  • Eine verpflichtende, vorherige Beratung mit Erstellung eines CO₂-Einsparkonzepts durch eine von der BLE zugelassene, sachverständige Person kann als maßnahmenspezifische Beratung gefördert werden.

Unser Tipp!
Die LED-Hallenstrahler  erfüllen alle technischen Anforderungen des Förderprogramms.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Hier gibt es den Flyer zu den LED-Förderprogrammen zum Download.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Grafik für LED Förderung
Die BEG unterstützt im Teilprogramm „Einzelmaßnamen“ (BEG EM) u.a. den Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden (nur Bestandsgebäude).

Das Wichtigste in Kürze:
  • Förderfähig sind Materialkosten, Kosten für Installation, Inbetriebnahme und zur Durchführung der Maßnahme erforderliche Umfeldmaßnahmen sowie zusätzlich Kosten für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.
  • Der Zuschuss beträgt max. 20% für die förderfähige Maßnahme sowie zusätzlich 50% für die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro (brutto)
  • Gefördert wird ausschließlich der komplette Leuchtentausch (keine Ersatzlampen oder Einzelkomponenten von Leuchten)
  • Ausschließlich Investitionsvorhaben, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der  Homepage  der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.